Beeskow wehrt sich gegen CCS-Projekt Drucken E-Mail
Donnerstag, den 07. April 2011 um 10:50 Uhr

Die Stadt Beeskow und der Wasser- und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland klagen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder gegen die bergrechtliche Erlaubnis für die Erkundung der CCS-Eignung des Gebiets um Beeskow durch Vattenfall. Die Klage wendet sich im Kern dagegen, dass das Bergamt Vattenfall eine Erlaubnis zur Erkundung des Bodenschatzes Sole erteilt hat, obwohl offensichtlich ist, dass es Vattenfall nicht um diesen Bodenschatz geht. Zweck des Vorhabens ist allein, den Untergrund auf seine Eignung als CO2-Deponie zu untersuchen. Nur diesen Zweck verfolgt die von Vattenfall eigens gegründete Tochtergesellschaft des Konzerns, der die Erlaubnis erteilt wurde. Der Bodenschatz Sole spielt dafür keine Rolle. Die Aufsuchungserlaubnis für Sole aber schon: Ohne diese Erlaubnis dürfte Vattenfall den Untergrund nur mit Zustimmung der Grundstückseigentümer erkunden. Mit der Aufsuchungserlaubnis soll diese Zustimmungs-pflicht entfallen. Faktisch handelt es sich deshalb um eine kalte Enteignung ohne Rechts-grundlage.

 

Exemplarisch zeigt sich auch ein weiterer Konflikt: Beeskow will den Bodenschatz Erdwärme nutzen und hat dafür eine Erlaubnis beantragt. Diese Erlaubnis kann voraussichtlich nicht erteilt werden, wenn die für Vattenfall erteilte Erlaubnis Bestand hat. Beeskow wird damit zum Testfall für das geplante CCS-Gesetz: Mit diesem Gesetz soll das Untersuchungsrecht – ähnlich wie bisher das Recht zur Aufsuchung sogenannter bergfreier Bodenschätze wie Sole – den Grundstückseigentümern entzogen werden und von einer staatlichen Behörde, vermutlich dem Bergamt, verliehen werden können. Ein Streitpunkt bei der Vorbereitung des Gesetzes ist nach wie vor, ob und inwieweit eine konkret geplante oder abstrakt mögliche anderweitige Nutzungen des Untergrundes etwa als Erneuerbare Energie Geothermie einer geplanten Kohlendioxidablagerung entgegengehalten werden können. Denn eines scheint festzustehen: Sobald auch nur die Untersuchung eines Gebietes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung genehmigt sein wird, soll jede weitere bergbauliche Tätigkeit untersagt werden, um Leckagerisiken für eine künftige Kohlendioxidablagerung von vornherein zu minimieren.

 

Beeskow hat sich entschieden: Wir wollen nicht die CO2-Deponie der anderen sein, sondern die Potenziale unseres Untergrundes selbst nutzen!“, so Bürgermeister Frank Steffen.

 
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