CCS-Projekt in Beeskow: Widerspruch gegen die Hauptbetriebsplanzulassung Drucken
Montag, den 28. Februar 2011 um 17:31 Uhr

Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Beeskow, der Gemeinde Rietz-Neuendorf und des

Anwaltsbüros [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]

Die Stadt Beeskow, die Gemeinde Rietz-Neuendorf und der von beiden getragene Wasserund

Abwasserzweckverband Beeskow und Umland haben heute Widerspruch gegen die

Hauptbetriebsplanzulassung für die Untersuchung der CCS-Eignung des Untergrundes

durch Vattenfall eingelegt.

Als Grundlage für die Untersuchungen des Untergrundes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung

(CCS) hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im

Oktober 2009 eine Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole erteilt. Dagegen hat

die Stadt Beeskow geklagt, weil es Vattenfall nicht um die Aufsuchung von Sole, sondern

um CCS geht. Ende Januar 2011 hat das LBGR nun die Erlaubnis für sofort vollziehbar erklärt

und den Hauptbetriebsplan für seismische Erkundungen, die Bohrungen und Tests zugelassen.

Vor der Durchführung der einzelnen Maßnahmen sollen noch 2011 weitere Sonderbetriebspläne

zugelassen werden.

Erst letzte Woche hat Wirtschaftsminister Christoffers laut Zeitungsberichten betont, dass

im Erkundungsverfahren keine Genehmigungen erteilt werden, bevor die Klage der Stadt

entschieden sei (MOZ vom 22.02.2011). Tatsächlich ist mit der Hauptbetriebsplanzulassung

bereits eine weitere Genehmigung erteilt worden. Der Hauptbetriebsplan bildet die rechtliche

Grundlage für eine anschließende Zulassung der Sonderbetriebspläne, in denen dann

die Details der geplanten Maßnahmen geregelt werden.

Die Bürgermeister Frank Steffen (Beeskow) und Olaf Klempert (Rietz-Neuendorf) bekräftigen:

„Wenn das Bergamt weitere Zulassungen erteilt, werden wir die zur Verfügung stehenden

Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass unser Gebiet als

CO2-Endlager herhalten muss. Andere Optionen der Untergrundnutzung wie die Trinkwasser-

und Erdwärmenutzung dürfen nicht gefährdet werden!“ Die Gemeinde Rietz-

Neuendorf ist mittlerweile dem Beispiel der Stadt Beeskow gefolgt und hat heute ebenfalls

Widerspruch eingelegt. Damit hat Vattenfall die Gemeinden im nahezu gesamten Feld gegen

sich.

Rechtsanwalt Hartmut Gaßner erklärt: „Ein juristisches Vorgehen gegen die Hauptbetriebsplanzulassung

ist nur konsequent. Es muss verhindert werden, dass Vattenfall sein

CCS-Projekt über das Betriebsplanverfahren durchsetzt, bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit

der Aufsuchungserlaubnis befunden hat ein entsprechendes CCS-Gesetz in Kraft

getreten ist und dessen Anforderungen erfüllt werden.“