Klageverfahren gegen CCS-Projekt in Beeskow Drucken
Montag, den 14. Februar 2011 um 13:35 Uhr

Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Beeskow und des Anwaltsbüros [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]

Die Stadt Beeskow und der Wasser- und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland haben heute Ihre Klage gegen die bergrechtliche Erlaubnis für die Erkundung der CCS-Eignung des Gebiets um Beeskow durch Vattenfall begründet.

Die Klage wendet sich im Kern dagegen, dass das Bergamt Vattenfall eine Erlaubnis zur Er-kundung des Bodenschatzes Sole erteilt hat, obwohl offensichtlich ist, dass es Vattenfall nicht um diesen Bodenschatz geht. Zweck des Vorhabens ist allein, den Untergrund auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung zu untersuchen. Nur diesen Zweck verfolgt die von Vattenfall eigens gegründete Tochtergesellschaft des Konzerns, der die Erlaubnis er-teilt wurde.

Der Bodenschatz Sole spielt dafür keine Rolle. Die Aufsuchungserlaubnis für Sole aber schon: Ohne diese Erlaubnis dürfte Vattenfall den Untergrund nur mit Zustimmung der Grundstückseigentümer erkunden. Mit der Aufsuchungserlaubnis soll diese Zustimmungs-pflicht entfallen. Faktisch handelt es sich deshalb um eine kalte Enteignung ohne Rechtsgrundlage.

Exemplarisch zeigt sich ein weiterer Konflikt: Beeskow will den Bodenschatz Erdwärme nutzen und hat dafür eine Erlaubnis beantragt. Diese Erlaubnis kann voraussichtlich nicht erteilt werden, wenn die für Vattenfall erteilte Erlaubnis Bestand hat.

Beeskow wird damit zum Testfall für das geplante CCS-Gesetz: Mit diesem Gesetz soll das Untersuchungsrecht – ähnlich wie bisher das Recht zur Aufsuchung sogenannter bergfreier Bodenschätze wie Sole – den Grundstückseigentümern entzogen werden und von einer staatlichen Behörde, vermutlich dem Bergamt, verliehen werden können. Ein Streitpunkt bei der Vorbereitung des Gesetzes ist nach wie vor, ob und inwieweit eine konkret geplante oder abstrakt mögliche anderweitige Nutzungen des Untergrundes etwa als Erneuerbare Energie Geothermie, als Druckluftspeicher zum Ausgleich von Schwankungen der Wind-energieerzeugung oder die Gewinnung von Bodenschätzen einer geplanten Kohlendioxid-ablagerung entgegengehalten werden können. Denn eines scheint festzustehen: Sobald auch nur die Untersuchung eines Gebietes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung genehmigt sein wird, soll jede weitere bergbauliche Tätigkeit untersagt werden, um Lecka-gerisiken für eine künftige Kohlendioxidablagerung von vornherein zu minimieren.

„Beeskow hat sich entschieden: Wir wollen nicht die CO
2-Deponie der anderen sein, sondern die Potenziale unseres Untergrundes selbst nutzen!", so Bürgermeister Frank Steffen. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner bekräftigt: „Ob und unter welchen Voraussetzungen der Untergrund für CCS in Anspruch genommen wird, muss in einem CCS-Gesetz geregelt wer-den. Das Bergrecht bietet dafür keine Grundlage. Es dient der Sicherung der Rohstoff- und Energieversorgung. Wer CCS verpressen will, darf die Privilegien des Bergrechts nicht mit der Behauptung in Anspruch nehmen können, er würde in Wirklichkeit den Bodenschatz Sole aufsuchen."

Umweltrisiken der CCS-Technologie, etwa eine Verdrängung von Salzwasser und eine Versalzung des Grundwassers, sind nicht Gegenstand der bergrechtlichen Erlaubnis und damit nicht des Gerichtsverfahrens. Solche Risiken müssen in späteren Verfahren berücksichtigt werden.

Beeskow/Berlin, den 14.02.2010