Puffpaff klärt auf: Drucken
Dienstag, den 13. April 2010 um 11:50 Uhr
Warum man durch den Kauf gar nicht Eigentümer wird oder wem gehört der Karpfen im Fluss.
Hab und Gut sind Dinge, welche in unserer Gesellschaft eine nicht unbeachtliche Rolle spielen. Rechtlich ist Eigentum dabei der Begriff um den sich alles dreht. Uns gehört etwas, wenn wir Eigentümer der goldenen Uhr, des Sportwagens oder einfach nur des Exemplars der b.-zeitung sind.
Und sind wir erst einmal Eigentümer, ist alles gut. Die Eigentümerstellung ist äußerst vielfach vom Gesetz geschützt. Nur, wann ist man eigentlich Eigentümer? Und jetzt halten Sie sich bitte fest: Noch lange nicht durch den Kauf einer Sache! Das ist wohl eines der verbreitesten Rechtsirrtümer.
Die Erklärung wäre lang und kompliziert. Belassen wir es in diesem Rahmen dabei, dass „Kauf“ nur ein Vertrag ist, der allenfalls zu was verpflichtet, die Übertragung des Eigentums, aber ganz was anderes darstellt. Wollen Sie Eigentümer werden, muss nach den Vorstellungen unseres jahrhundert-alten BGB‘s noch immer etwas ganz Eigenartiges geschehen. Das Ding, um das es geht, muss sichtbar zum neuen Eigentümer wandern und in genau diesem Moment müssen sich der Ex- und der neue Eigentümer auch noch darüber einig sein, dass das Eigentum mit diesem sogenannten Besitzwechsel auf den Erwerber wandern soll.
Im Supermarkt werde ich also erst dann Eigentümer, wenn mir die Kassiererin die Ware übers Band schiebt und ich sie einstecke oder im Autohaus dann, wenn mir der Autoschlüssel überreicht wird. Bezahle ich in einem Laden nur die Schuhe, um sie später abzuholen, gehören sie immer noch dem Verkäufer. Und darum Vorsicht: Es ist kein Eigentumsdelikt, wenn der Verkäufer sie dann doch an jemanden anderen verkauft.
Das alles gilt aber nur für Sachen, die Jemandem zuvor gehörten. Gehören Sachen Niemandem, diese heißen dann herrenlos, erwerben wir sie einfach durch Aneignung. Auch das ist wieder die tatsächliche Inbesitznahme der Sache. Herrenlos sind dabei Sachen, an denen jemand entweder zuvor das Eigentum aufgegeben hat, wie z.B. dem Sperrmüll. Oder Sachen, welche von Natur aus Niemandem gehören, wie wild lebende Tiere. Das Reh im Wald oder der Karpfen im Fluss gehört Niemandem. Ich kann mir diese durchaus aneignen. Das einzige, worauf ich achten muss, ist, dass ich kein fremdes Jagd- oder Fischereirecht verletze. Das Recht zur Aneignung der wilden Tiere hat nämlich der jeweilige Waldbesitzer oder Fischer des Flussabschnitts. Verlässt das Tier aber dessen Territorium, läuft es auf freie Straße oder schwimmt in ein fischereifreies Überschwemmungsgebiet, ist dessen Aneignung jedem der es dort trifft erlaubt.
Ihr Björn Puffpaff