Wohn-Riester - wichtiger Teil der Altersvorsorge Drucken E-Mail
Dienstag, den 03. März 2009 um 12:33 Uhr

Bislang gab es die Riester-Förderung zur privaten Rentenvorsorge nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz, besser bekannt als Wohn-Riester, werden die eigenen vier Wände als zentraler Baustein für eine sichere Altersvorsorge anerkannt und gleichberechtigt gefördert. Wir sprachen mit Olaf Neupert, Marktdirektor der Sparkasse Oder-Spree und Dan Giebel, Bezirksleiter der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG in Frankfurt.
Was bedeutet eigentlich Wohn-Riester?
Die Regelungen der Riester-Förderung gelten künftig auch für den Kauf, den Bau oder die Umschuldung selbst genutzter Wohnimmobilien sowie für den Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften. Auch der Erwerb von Dauerwohnrechten, etwa in einem Seniorenheim, zählt dazu. Diese werden mit den Riester-Zulagen gefördert. Dies gilt jedoch nur für Immobilien, die ab dem 1. Januar 2008 gebaut beziehungsweise erworben worden sind. Sparkassen und Bausparkassen bieten zertifizierte, förderfähige Darlehensverträge und Bausparverträge zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie an.
Welche Zulagen gibt es bei der Wohn-Riester-Förderung vom Staat und welcher Beitrag ist dafür zu leisten?
Der Staat zahlt jährlich eine Grundzulage von 154 Euro sowie eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten. Für ab 2008 geborene Kinder wird die Kinderzulage auf 300 Euro erhöht. Dafür müssen Sie jedes Jahr einen eigenen Beitrag in Ihren Vorsorgevertrag einzahlen. Die Summe aus Eigenbetrag und Zulagen muss mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens betragen, allerdings maximal 2100 Euro. Dabei darf ein Eigenbetrag von 60 Euro nicht unterschritten werden. Wird der volle Eigenbetrag nicht erbracht, verringert sich die Zulage anteilig.
Wem empfehlen Sie einen Wohn-Riester-Vertrag?
Wer sofort eine Immobilie erwerben und selbst darin wohnen will, kann einen Vorfinanzierungskredit bei der Sparkasse Oder-Spree aufnehmen. Hierbei wird ein riestergeförderter Bausparvertrag mit einem tilgungsfreien Darlehen vorfinanziert. Bei Zuteilung wird das Darlehen durch den Bausparvertrag abgelöst. Die Riester-Zualgen fließen dann in die Tilgung des Bauspardarlehens.
Es ist aber auch möglich, ein riestergefördertes Immobiliendarlehen ohne einen verbundenen Bausparvertrag aufzunehmen. Der Staat hilft dann bei der Tilgung des Kredits. Das führt zu einer schnelleren Entschuldung.

Ist der Immobilienerwerb für später geplant, kann der künftige Erwerber bereits jetzt einen Bausparvertrag abschließen, ihn ansparen und die Zulagen erhalten. Ist der Bausparer jünger als 25 Jahre, bekommt er einmalig einen zusätzlichen Bonus von 200 Euro. In jedem Fall empfehle ich vor Vertragsabschluß eine persönliche Beratung in einer der Geschäftsstellen der Sparkasse Oder-Spree oder bei der LBS.

 
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